Bildungszugänge und -Hürden

Das Thema Bildungsgebühren bleibt ein wichtiges Aktionsfeld innerhalb der Verfassten Studierendenschaft. Auch nach der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren werden weiterhin der so genannte Verwaltungskostenbeitrag sowie Langzeitstudiengebühren für das Studieren in Niedersachsen erhoben. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Schuldenbremse in Bund und Ländern, erscheinen auch erneute Diskussionen über eine Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren in den kommenden Jahren wahrscheinlich. Diese Bildungsgebühren stehen immer noch für den neuen Status von Studierenden innerhalb neoliberaler Bildungskonzepte. So führen auch die jetzigen Bildungsgebühren dazu, dass Personen mit geringen finanziellen Mitteln vom Studium abgehalten werden. Sie degradieren Studierende zu Kund_innen, die nun angeblich über ihre Kaufkraft regulierend eingreifen könnten. Das Verhältnis zwischen dem idealtypischen Dienstleistungsbetrieb und Studierenden wird damit über einen Quasi-Kaufvertrag geregelt.

Dies sind nur die offensichtlichen Gründe wie Bildungsgebühren uns als Studierende oder Studieninteressierte bestimmen. Gebühren für Bildung fangen jedoch nicht erst an der Uni an. Ab dem Kindergarten müssen wir für Bildung bezahlen, sei es für Kita-Plätze, Lehrmittelzuschüsse oder vieles mehr. Dementsprechend sind nicht nur wir, als Studierende, dem Problem von Bildungsgebühren ausgesetzt. Deshalb halten wir eine Vernetzung mit anderen Statusgruppen und gemeinsame politische Konzepte für sinnvoll, um der Verschärfung von sozialer Ungleichheit entgegen zu treten.

Neben den Bildungsgebühren gibt es weitere, weniger offensichtliche Beispiele für die, über ökonomische Mechanismen sich vollziehende, Ausgrenzung aus dem Bildungsprozess. Exemplarisch sollen hier die in den letzten Jahren steigenden Zugangsvoraussetzungen zum Studium in Form von Vorkenntnissen abseits der Hochschulzugangsberechtigung, etwa durch Sprachkenntnisse oder vorgeleistete Praktika stehen. Aber auch die, in einigen Bundesländern bereits experimentierten neuen Zulassungsverfahren, wie kostenpflichtige Testverfahren und Interviews, gehören zu diesen Mechanismen der Ausgrenzung. Anhand derer Hochschulen in Zukunft selber entscheiden sollen, wem sie in diesem „freien“ Marktverhältnis ihre Dienste zukommen lassen. Weiterhin stehen das alters-, leistungs- und einkommensabhängige BAföG und die Regelstudienzeiten für die allgegenwärtige Drohung des Ausschlusses.

Wie diese neue Form des Bildungs- und Wissenschaftsbetriebs ihre Zugriffspunkte auf das Individuum erhöht, indem sie in immer mehr Denk- und Handlungsbereichen die Zwänge der Marktlogik etabliert, zeigen u. A. die Beispiele der technokratischen Evaluationssysteme, die vorgelagerten Qualifikationsrahmen, Modularisierungen, die bildungspolitische Währung „ECTS“, etc. pp.