Akademische Selbstverwaltung
Die Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden bei den Uniwahlen gewählt. Sie werden meist nach folgendem Schema besetzt:
- 2 Studierende
- 2 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
- 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter_innen
- 7 Dozent_innen
Ausnahme sind die Studienkommissionen der einzelnen Fakultäten.