Juristisch nicht zu lösen (?) – Patriarchale Gewalt

Alle Veranstaltungen finden online über YouTube/Zoom statt.

1. Autorinnen-Lesung: AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt – 20.05.2021, 19 Uhr

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Autorinnen-Lesung und Diskussion mit Christina Clemm

Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Phänomen, auch wenn sie nur selten öffentlich wird. »AktenEinsicht« erzählt Geschichten von Frauen, die körperlicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, und vermittelt überraschende, teils erschreckende Einsichten in die Arbeit von Justiz und Polizei. Nach den neuesten Zahlen des BKA ist jede dritte Frau in Deutschland von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Welche Lebensgeschichten sich hinter dieser erschreckenden Zahl verbergen, davon erzählt die Strafrechtsanwältin Christina Clemm, empathisch und unpathetisch.

Christina Clemm arbeitet als Strafverteidigerin und als Nebenklagevertreterin von Opfern sexualisierter, lgbtiq*-feindlicher, geschlechtsspezifischer, rechtsextrem und rassistisch motivierter Gewalt. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht in Berlin. Sie war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des BMJV, ist immer wieder Sachverständige im Deutschen Bundestag, veröffentlicht in Fachpublikationen und hält interdisziplinär Vorträge und Fortbildungen.

 

2. »Das hat doch nichts mit uns zu tun!« Zur Notwendigkeit einer feministischen Rechtswissenschaft – 25.05.2021, 19 Uhr

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Vortrag und Diskussion mit Nora Wienfort

Was sehen wir, wenn wir Recht aus feministischen Perspektiven betrachten? Warum ist das wichtig? Was macht geschlechtergerechtes Recht aus, und wie kommen wir dahin? Welche Kritik haben feministische Jurist:innen an der juristischen Ausbildung? Was können wir alle gegen Sexismus in der universitären Ausbildung tun?

Nach einer kurzen Einführung in Themen, Argumente und Ziele feministischer Rechtswissenschaft für Jurist:innen und Nicht-Jurist:innen nehmen wir die universitäre Jurist:innenausbildung in den Blick. Dabei soll es zunächst darum gehen, sexistische Strukturen und Stereotype in der Ausbildung zu erkennen und zu benennen, etwa bezüglich juristischer Übungssachverhalte: Diese handeln weit überwiegend von Männern, die z.B. als Unternehmer Ulrich, Arzt Achim oder Rechtsanwalt Robert auftreten. Frauen kommen als Ehefrau Elke, Sekretärin Susi oder Geliebte Gabi vor. In einem zweiten Schritt richten wir den Blick auf eigene Handlungsoptionen und überlegen, was wir gegen sexistische Stereotype in der Ausbildung tun können.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!

Nora Wienfort ist Doktorandin im Öffentlichen Recht an der HU Berlin und engagiert sich im Deutschen Juristinnenbund für eine geschlechtergerechte Jurist:innenausbildung.

 

3. »Dann mach halt ‘ne Anzeige!« Patriarchatskritik und Rechtssystem – 27.05.2021, 19 Uhr

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Vortrag und Diskussion mit Koschka Linkerhand

Das deutsche Rechtssystem erhebt den Anspruch, geschlechtsneutral zu sein. Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz besagen eindeutig, dass Justitia nicht hinter ihrer Augenbinde hervorspähen darf,ob Beschuldigte und Angeklagte eines Strafverfahrens männlich, weiblich oder divers sind.

Dass das nicht der Realität entspricht, zeigt die Tatsache, dass nur 8,4 % der Frauen, die 2012 Anzeige wegen Vergewaltigung erstatteten, die Verurteilung des Täters erlebten. Femizide – Morde an Frauen aufgrund ihres Geschlechts – werden regelmäßig als Totschlag, nicht als Mord geahndet. Dazu werden die Taten in der öffentlichen Wahrnehmung häufig verharmlost, der Täter wird pathologisiert bzw. rassifiziert oder dem Opfer wird eine Mitschuld zugesprochen.

Wie kann es sein, dass der grundsätzlichen juristischen Geschlechtsblindheit eine oftmals patriarchale Gesetzgebung und Rechtsprechung gegenüberstehen? Der Vortrag beleuchtet unsere Gesellschaft als kapitalistisches Patriarchat, das sich konstitutiv im Widerspruch zwischen der Gleichheit aller Bürger_innen und den spaltenden Ideologien Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus befindet. Dadurch wird der Status von Frauen als Rechtssubjekten immer wieder in Frage gestellt. Am Umgang mit patriarchaler Gewalt wird das sehr deutlich.

Der Vortrag ist kein juristischer Fachvortrag,sondern nimmt die Perspektive einer feministischen Patriarchatskritik ein.

Koschka Linkerhand ist Autorin und materialistische Feministin. Sie ist Herausgeberin des 2018 veröffentlichten Sammelbands „Feministisch Streiten“ und Autorin des im gleichen Jahr erschienen historischen Romans „Die Irrfahrten der Anne Bonnie“. Sie ist Redaktionsmitglied der feministischen Zeitschrift „outside the box“.

 

4. Wir sind alle gleich?! Über das Recht als Herrschaftsinstrument – 02.06.2021, 19 Uhr

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Vortrag und Diskussion mit Daria Bayer

Im juristischen Studium wird oft geleert, dass das Recht ein „neutrales“ Medium zur Regelung von Streitigkeiten sei. Diese Aussage stimmt in solcher Pauschalität nicht. Im Gegenteil: Recht und Politik stehen in einem untrennbaren Zusammenhang. Recht existiert nicht im isolierten Raum, ist nicht einfach da. Recht, verstanden als positives Recht, wird immer von Menschen zu einem bestimmten Zweck gesetzt. Dieser Zweck kann zwar auch kollektiven Interessen oder dem Schutz bestimmter marginalisierter Gruppen dienen – für letztere Funktion des Rechts besitzt der rechtliche Gleichheitssatz eine bislang alternativlose Bedeutung. Allerdings, und hierauf weist die materialistische Rechtstheorie ganz zentral hin, ist dies nur eine Seite der Medaille. Denn Recht, gerade in Form von subjektiven (Vermögens-)Rechten, dient in einem marktwirtschaftlich orientierten System auch immer den Profitinteressen der besitzenden Klasse.

Die Form des Rechts und damit insbesondere der formale Gleichheitssatz sind, wie das der sowjetische Rechtstheoretiker Jewgenij B. Paschukanis in seinem 1924 erschienene Buch „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus“ herausgestellt hat, untrennbar mit dem warenförmigen Tausch von Gütern in einer kapitalistisch organisierten Gesellschaft verbunden. Formale Gleichheit im Recht bedeutet daher nicht auch unbedingt materielle, wirkliche Gleichheit. Vielmehr hilft der Gleichheitssatz, das kapitalistische System zu stabilisieren und damit die Herrschaft des Kapitals zu sichern. Auf diese Funktion von Recht und Staat als Instrumente zur Herrschaftssicherung will die materialistische Rechtstheorie, deren Grundlagen in diesem Vortrag vorgestellt werden, aufmerksam machen.

Daria Bayer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität Hamburg und beschäftigt sich unter anderem mit einer materialistischen Theorie des Rechts. Sie promovierte zum marxistischen Rechtsphilosophen Jewgeni Paschukanis in dessen Kontext sie Wissenschaft und Kunst in Form eines Theaterstücks – „Jewgenij. Tragödie des Rechts“ – verband.

 

 

Die Augenbinde der Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, steht im Kontext des Rechtssystems für die unparteiische Gleichbehandlung aller Individuen. Doch so wie die Gesellschaft sind auch das Recht und seine Institutionen nicht frei von strukturellen Ungleichheiten. Das Patriarchat verkörpert die immanente Unterdrückung von Frauen, die tief in die Gesellschaft eingeschrieben ist, jegliche Institutionen durchdringt und eine stetige Reproduktion sexistischer Verhältnisse hervorbringt.
In vier Veranstaltungen setzen wir uns mit dem Zusammenhang von Recht und Sexismus auseinander und wollen herausfinden, wie sich die Augenbinde der Gleichheit in ein Erblinden gegenüber struktureller Ungleichheit wandelt. Dabei wird die konstitutive Verwobenheit des Rechtssystems mit dem Patriarchat beleuchtet und ihr Bezug zur bürgerlichen Wirtschaftsweise analysiert. Weiter werden feministische sowie materialistische Rechtstheorien ergründet und ihr Potential zur Herstellung einer wahrhaftig gleichen Gesellschaft diskutiert.
Die Veranstaltungen finden online statt und sind kostenfrei zugänglich. Schaltet Euch ein und bringt Eure Freund*innen und Kommiliton*innen mit.