student transit pass

All Information on the semester ticket / student transit pass

Your student identity card is also your semester ticket/ student transit pass. This works according to a solidarity model. Everyone pays the same price, but does not use the ticket in the same way. This is the reason why our Semesterticket can be offered at lower cost compared to the stand single tickets.

Since winter semester 2018/19, additionally to the GVH semester ticket (within Hannover), your ticket is also valid as a statewide Semesterticket Niedersachsen/Bremen.

The transit pass enables you to ride the railways, buses and trams in the region of Hannover (transport network GVH) free of charge. In Lower Saxony and Bremen you can use all regional trains (2nd class) of all railway companies. Excluded are the national InterCity (IC) and InterCityExpress (ICE) (Deutsche Bahn).

Additional routes we have e.g. to Hamburg, Lübeck, Magdeburg, Nordhausen, Kassel, Paderborn, Bielefeld and Münster (see on the map of routes). Other local buses, trams and subways outside the GVH area are not included in the ticket! Please note that despite a nice plastic card with photo, the semester ticket is valid only in connection to an official document with photograph (identity card, etc.).

Who is allowed to use the Semesterticket?

All students receive the semesterticket generally.

Auditors as well as students in evening degree program, far degree program, online degree program or extra-occupational degree program are not included.

This Ticket enables you to train ride

  • statewide semesterticket:pastedGraphic.png
    • in all local trains (RE, RB, S- and Regio-S-Bahn) exclusively 2nd class (also on Schienen-Ersatz-Verkehr (train replacement traffic)
    • in term of validity mentioned on the card
    • within Niedersachsen and Bremen
    • beyond Niedersachsen and Bremen, as represented on the map
  • GVH-Ticket:pastedGraphic_1.png
    • in busses and local trains within GVH area (local public transport in hannover region). You can find a map of the local public transport system here.

Transport network

(left-click for enhanced display)

Karte vom Streckennetz

territory of the statewide transit pass

The semester ticket is valid (only 2nd class) within the routes displayed in the map:

  • in Niedersachsen and Bremen
  • beyond Niedersachsen and Bremen as displayed on the map, for example to Hamburg central station, Lübeck central station, Magdeburg central station, Kassel central station, Münster (Westf) central station oder Hengelo (Netherlands).

The semester ticket is NOT valid in

  • long-distance trains (IC/EC/ICE, FlixTrain), the only exception is the IC/EC on the route Bremen central station – Norddeich Mole/ Emden Außenhafen,
  • special trains not included in the regular schedules,
  • IRE trains Berlin – Hamburg,
  • inside the 1st class, also not for extra charge.

There is no access to trains, subways and busses outside of the GVH area. You will need to buy yourself an additional ticket.

For everything else about the statewide semester ticket, e.g.

  • compensations for delays and cancellations,
  • taking kids and bikes,
  • further information

also check the website www.dein-semesterticket.de

Traveling with Kids, dogs and bikes

Traveling with kids (click to open)

Inside GVH area

Children until age 6 travel for free.

Statewide:

  • Taking kids until age 5 is free inside the statewide area of coverage*.
  • For children between 6 und 14 an additional children’s ticket has to be paid inside the area statewide area of coverage.*
  • Children 15 years or older have to pay a regular ticket. For children above 15 years, a Jugend/BahnCard may be profitable.

*For routes beyond the area of coverage, there are different conditions and transport fees of the concerning area.

Transporting bikes (click to open)

GVH-Ticket (only within GVH area!)

pastedGraphic_3.png

https://www.gvh.de/service/rad-auto-carsharing/fahrradmitnahme/

 

Statewide semester ticket:

Bikes are not generally covered within the statewide semester ticket. You have to buy an additional bike ticket. Which ticket you need depends on the area you’re in.

  • Taking bikes inside a transport association: Inside the transport associations, the bike transport is regulated differently. You can find information on the website of the respective transport assiciation. 
  • Taking bikes inside statewide (Niedersachsen) area of coverage: You need to buy yourself a one-day ticket for bikes ‘Niedersachsentarif’
  • Taking bikes outside the statewide (Niedersachsen) area of coverage: You need to buy yourself a one-day ticket for bikes ‘Nahverkehr Deutschland’
  • Taking bikes with IC/EC: Inside IC/EC between Bremen and Norddeich/Emden Außenhafen (IC56) as well as Leer and Norddeich Mole/Emden Außenhafen (IC35), additionally to the one-day bike ticket, a bike storing position has to be reserved (only possible at DB Reisezentrum).
traveling with pets (click to open)

For transporting pets within GVH area, please mind the current GVH conditions (https://www.gvh.de/tickets-cards/befoerderungsbedingungen/ )

For traveling with pets inside the statewide area of Niedersachsen, mind the current conditions of „Niedersachsentarif“. Pets not bigger than the size of a domestic cat can be transported inside locked transport boxes for free if no other passengers are disturbed.

For traveling with a dog, a children’s ticket for statewide area of coverage (Niedersachsentarif) has to be purchased. 

Dog leash and muzzle are compulsory (guide dogs are excluded and can be transported for free).

 

detailed information

Here you can find official information regarding the statewide student transit pass Niedersachsen/Bremen published by Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung 27.07.2018 (only in german).
(click to open)

 

  1. Grundsatz

    1. Es gelten die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs in der jeweils gültigen Fassung, sowie, sofern vorhanden, die Beförderungsbedingungen des jeweils befördernden Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Bedingungen ergeben.

    2. Zusätzlich zum Landesweiten Semesterticket dürfen die Studierendenschaften gesonderte Vereinbarungen über ein Verbund-Semesterticket oder die Anerkennung in bestimmten Busverkehren schließen. Bei Fahrten innerhalb des Verbundes bzw. des Anerkennungsbereichs gelten die jeweils örtlichen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

  2. Angebot / Konditionen

    1. Das Landesweite Semesterticket läuft ab dem 01.09.2018 bis auf Weiteres.

    2. Für das tarifliche Angebot Landesweites Semesterticket ist Voraussetzung, dass die diesem Angebot zu Grunde liegende Vereinbarung mit den jeweiligen Studierendenschaften und Privathochschulen rechtsverbindlich abgeschlossen und nicht beendet ist.

    3. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem jeweils genutzten Beförderungsunternehmen zustande. Das Landesweite Semesterticket wird im Namen und für Rechnung der befördernden Verkehrsunternehmen ausgegeben.

  3. Berechtigte und ausgenommene Personengruppen

    1. Grundsätzlich ist jeder Studierende einer beteiligten Hochschule zur Abnahme eines Landesweiten Semesterticket berechtigt und verpflichtet. Folgende Gruppen sind davon ausgenommen:

      • Gasthörer,

      • Studierende in Abend-, Fern- und Onlinestudiengängen,

      • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, nicht aber, sofern diese Studiengänge in Vollzeit belegt werden, es sich also hauptberuflich um Studierende handelt.

    2. Folgende Personen können sich auf Antrag bei der für sie zuständigen Hochschule von der Abnahme des Landesweiten Semestertickets befreien lassen (näheres regeln die Beitragsordnungen der Studierendenschaften):

      • Schwerbehinderte, die nach § 145 Abs. 1 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,

      • Studierende im Urlaubssemester,

      • Studierende in verpflichtenden Praxis- und/oder Auslandssemestern,

      • Studierende, die auch an einer anderen Hochschule der Länder Niedersachsen oder Bremen immatrikuliert sind und dort bereits die nach der Beitragsordnung der dortigen Studierendenschaft zu entrichtenden Beiträge (einschließlich der auf das Landesweite Semesterticket entfallenden Beiträge) vollständig an die dortige Studierendenschaft bezahlt haben,

      • Studierende, die sich zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches aufhalten, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.

      • Unabhängig hiervon gilt Ziffer 7.3.

  4. Geltungsdauer und Geltungsbereich

    1. Das Landesweite Semesterticket berechtigt innerhalb des Geltungsbereichs gemäß Ziffer 4.3 ein gesamtes Semester bzw. ein gesamtes Trimester von 0:00 Uhr des ersten aufgedruckten Geltungstages bis 12:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktages zu beliebig vielen Fahrten.

    2. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Semesterticketvertrags aus wichtigem Grund endet die Gültigkeit des Landesweiten Semestertickets der jeweiligen Hochschule sieben Werktage nach Zugang des ordnungsgemäßen Kündigungsschreibens der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) bei der betreffenden Studierendenschaft.

    3. Der räumliche Geltungsbereich des Landesweiten Semestertickets erstreckt sich ausschließlich auf die in der Anlage dargestellten Schienenstrecken.

  5. Züge, Produkt- und Wagenklassen

    1. Das Landesweite Semesterticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs in der 2. Klasse innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit nach Ziffer 4. Von der Nutzung ausgenommen sind nach einem gesondert aufgestellten Fahrplan verkehrende Züge („Sonderzüge“) außerhalb des Regelbetriebes und die Züge des IRE Berlin – Hamburg.

    2. Ein Übergang in die 1. Klasse ist auch gegen die Zahlung eines Aufpreises nicht möglich. Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein separater Fahrschein, unabhängig vom Landesweiten Semesterticket nötig.

    3. Das Landesweite Semesterticket gilt nicht in IC und ICE-Zügen mit der Ausnahme von Fernverkehrszügen mit Anerkennung von Nahverkehrstarifen (z.B. auf der Strecke Bremen Hbf – Norddeich Mole).

    4. Für Fahrten in Zügen des Fernverkehrs (z.B. IC/EC, ICE, Hamburg-Köln-Express [HKX] und Locomore) ist ein separater Fahrschein unabhängig vom Landesweiten Semesterticket nötig, es sei denn es handelt sich um Fernverkehrszüge mit Anerkennung von Nahverkehrstarifen gem. Ziffer 5.3. Ein Übergang aus Zügen des Nahverkehrs in Züge des Fernverkehrs (siehe Satz 1) ist auch gegen die Zahlung eines Aufpreises nicht möglich.

  6. Fahrkarten und Preise

    1. Das Landesweite Semesterticket wird von den beteiligten Hochschulen ausgegeben. Als Fahrkartenträger dient der Studierendenausweis oder ein vergleichbares Ticketmedium („Semesterticketausweis“). Die Gültigkeit als ein Landesweites Semesterticket wird aus einem auf dem Semesterticketausweis aufgedruckten Logo ersichtlich.

    2. Das Landesweite Semesterticket ist eine persönliche Zeitkarte und ist nicht übertragbar.

    3. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis zur Legitimation vorzuzeigen, der den Semesterticketinhaber / die -inhaberin eindeutig ausweisen kann,

    4. Vorläufige Semesterticketersatzdokumente sind einen Monat ab dem jeweiligen Semesterbeginn zur Legitimation zugelassen.

    5. Als Fahrkarte werden nur Originale anerkannt. Kopien, auch beglaubigte, sowie Immatrikulationsbescheinigungen stellen keine Fahrtberechtigung dar.

    6. Ein Semesterticketausweis ist ungültig,wenn er nicht den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das Landesweite Semesterticket entspricht bzw. entgegen diesen Bedingungen bzw. den weiteren Bedingungen gemäß Ziffer 1.1 benutzt wird. Das ist dann der Fall, wenn der Semesterticketausweis nicht sämtliche zwischen den beteiligten Hochschulen und EVU abgestimmten Merkmale aufweist, eigenmächtig geändert, manipuliert oder eigenmächtig einlaminiert wurde oder wenn die enthaltenen oder aufgedruckten Informationen – insbesondere Inhaber und Gültigkeitszeitraum – nicht mehr eindeutig lesbar sind. Ist ein Semesterticketausweis ungültig, ist der Studierende gemäß den nach Ziffer 1.1 einbezogenen weiteren Bedingungen zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Der Semesterticketausweis darf bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für einen Betrugsversuch durch das EVU vorübergehend zu Beweiszwecken einbehalten werden.

  7. Ersatz bei Verlust / Erstattung und Umtausch

    1. Ein neuer Semesterticketausweis kann bei Verlust durch die beteiligten Studierendenvertretungen der jeweiligen Hochschule als ausgebende Stellen zu deren Konditionen auf Antrag ausgestellt werden.

    2. Die Nichtausnutzung des landesweiten Semestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung.

    3. Eine Erstattung kann nur für volle ungenutzte Kalendermonate erfolgen, ein etwaiger Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nur gegenüber den Studierendenschaften bzw. Hochschulen nach den jeweiligen Beitragsordnungen der teilnehmenden Studierendenschaften und Hochschulen.

  8. Mitnahmeregelungen

    1. Für die Mitnahme von Fahrrädern wird

      • innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsentarifs eine Fahrradtageskarte des Niedersachsentarifs benötigt.

      • Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus gelten abweichende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen erweiterten Geltungsbereiches.

      • Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen zur „Beförderung von Fahrrädern und Transportwagen“ der Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs für den Transport gemäß Ziffer 8.1.1.

    2. Für die Mitnahme von Haustieren innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsentarifs gelten die jeweils aktuellen „Bestimmungen zur Beförderung von Tieren“ der Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs. Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus gelten abweichende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen erweiterten Geltungsbereiches.

    3. Für die Mitnahme von Gegenständen innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsentarifs gelten die jeweils aktuellen „Bestimmungen zur Beförderung von Sachen“ der Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs. Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus gelten abweichende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen erweiterten Geltungsbereiches.

    4. Die unentgeltliche Mitnahme beliebig vieler Kinder bis einschließlich 5 Jahren ist innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsentarifs möglich. Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus gelten abweichende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen erweiterten Geltungsbereiches.

    5. Für die Mitnahme von Kindern im Alter zwischen 6-14 Jahren ist innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsentarifs ein Kinderfahrschein zu lösen. Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus gelten abweichende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen erweiterten Geltungsbereiches.

  9. Fahrgastrechte

    1. Das Landesweite Semesterticket gilt im Sinne der Fahrgastrechte als Zeitkarte. Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seiner Zeitfahrkarte am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei 1,50 Euro je Fall. Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Erstattungsanträge können während der zeitlichen Gültigkeit gesammelt und gebündelt eingereicht werden. Für das Landesweite Semesterticket ist eine Geltendmachung der gesetzlich geregelten Fahrgastrechte an das verspätungsverursachende Unternehmen oder das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, zu richten. Die Entschädigung ist dabei begrenzt auf 25% des Regelpreises des Landesweiten Semestertickets pro Studierendem.

    2. Das Landesweite Semesterticket ist ein Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zur Nutzung eines anderen Zuges oder einer anderen Produktklasse aufgrund Verspätungen oder Zugausfällen besteht daher über Ziffer 9.1 hinaus nicht.

 

Further information, questions, requests?

semesterticket [at] asta-hannover.de