Semesterticketausfallfonds

Information about the semester ticket social fund in english

Der Semesterticketausfallfond ist die Reaktion darauf, dass es Menschen gibt, die sich das Studium aufgrund des (vor allem im Vergleich) hohen Semesterbeitrags finanziell nicht leisten können und richtet sich an all jene immatrikulierten (bzw. für Neu-Studierende und Bewerber_innen an künftig immatrikulierte) Studierenden der Universität Hannover, die unter die Härtefallregelung fallen. Unter Nachweis eines Härtefalls (eine Liste ist unten aufgeführt) kann so ein Zuschuss zum Semesterticketbeitrag durch die Studierendenschaft geleistet werden.

Bei Fragen oder Problemen rund um den Antrag könnt ihr gerne unsere Sachbearbeiter*innen unter semesterticketausfallfonds [at] asta-hannover.de kontaktieren.

Antrag auf Zuschuss aus dem Semesterticketausfallfonds

Wenn Ihr besondere finanzielle Schwierigkeiten habt, das Semesterticket zu bezahlen, dann kommt für Euch unter bestimmten Umständen ein Zuschuss zum Ticketpreis in Frage. Der Antrag auf Zuschuss ist aber unabhängig vom übrigen Rückmelde-/Immatrikulationsverfahren. Ihr müsst zunächst ganz normal den Beitrag entrichten und erhaltet dafür auch einen ganz normalen, als Semesterticket gültigen Studierendenausweis. Falls der Antrag bewilligt wird, wird danach ein Teil des Ticketpreises (oder vielleicht sogar alles) zurückerstattet.

Einen Antrag für einen Zuschuss zum Semesterticket-Beitrag könnt Ihr stellen, wenn Ihr nachweisen könnt, dass eine besondere Härte Euch das Aufbringen des Semesterticket-Beitrages erheblich erschwert, Euer monatliches Einkommen Euren Bedarf nicht überschreitet und Ihr nicht über Vermögen verfügt. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein.

Besondere Härten können sein:

  • für internationale Studierende das Fehlen oder die Einschränkung der Arbeitserlaubnis,
  • die Anfertigung der Studienabschlussarbeit (mit mindestens 3 Monaten Bearbeitungszeit im Bewilligungszeitraum),
  • eine unentgeltliche oder gering vergütete berufspraktische Tätigkeit (mit mindestens 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche, soweit sie in der Studienordnung vorgeschrieben ist und mindestens drei Monate dauert),
  • die Betreuung von mindestens einem minderjährigen Kind, (a)wenn man allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt oder b) wenn man mit Dritten für dessen Pflege und Erziehung sorgt, oder die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt für mindestens ein minderjähriges Kind),
  • wenn man alleine für die Pflege eines kranken, genesenden oder behinderten Menschen sorgt oder diesem Unterhalt leistet,
  • die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung für kranke, genesende und behinderte Menschen oder von einer Krankheit/Behinderung bedrohte Menschen,
  • Schwangerschaft ab der 12. Woche,
  • finanzielle Gründe (wenn nach Abzug der Fixkosten maximal 55% des Grundbedarfs verbleiben,
  • Kosten, die im Berechnungszeitraum angefallen sind für medizinische oder psychologische Versorgung, die nicht durch eine Krankenversicherung getragen werden
  • oder im Einzelfall sonstige, vergleichbare Härten.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nur nach den gemachten Angaben, sondern ist auch von der Gesamtzahl aller bewilligten Anträge und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Je mehr Studierende einen Zuschuss erhalten, desto geringer wird die Zahlung für jede(n) Einzelne(n). Bei der Verteilung der Mittel werden das Verhältnis von Einkommen und Bedarf, der Zeitraum, für den die Härtegründe bestehen, und der Umfang von Zahlungsverpflichtungen berücksichtigt.

 

Formulare einreichen

Solltet ihr Probleme beim Ausfüllen des Antrags haben, dann schreibt uns eine Email an semesterticketausfallfonds [at] asta-hannover.de

In Ausnahmefällen könnt ihr den Antrag weiterhin im AStA-Büro ausfüllen, Nachweiskopien im AStA-Büro einreichen oder per Post an den AStA schicken (Postadresse: AStA Uni Hannover, Welfengarten 1, 30167 Hannover). Eure Nachweise könnt ihr bei uns auch kostenlos kopieren.

Antragsfristen beachten!

Der Antrag auf einen Zuschuss zum Semesterticket-Beitrag muss spätestens bis zum Ende der Rückmeldefrist für Studierende, die sich zurückmelden, oder spätestens bis sechs Wochen nach der Immatrikulation für Studierende, die sich immatrikulieren, vollständig eingegangen sein.

FAQ

Wer kann einen Antrag stellen? Welche Härten können geltend gemacht werden?
Der Semesterticketausfallfond richtet sich an alle immatrikulierten und künftig immatrikulierten Personen der Universität Hannover. Eine Unterstützung an Studierende anderer Hochschulen ist aufgrund der Zweckgebundenheit der Mittel nicht möglich.
Grundsätzlich kann also jeder Studierende der Universität einen Antrag stellen. Zu beachten ist, dass eine Zuteilung aus dem Fonds nur durch eine oder mehrere der folgenden Härten möglich ist:

  1. für internationale Studierende das Fehlen oder die Einschränkung der Arbeitserlaubnis,
  2. die Anfertigung der Studienabschlussarbeit, mit mindestens drei Monaten Bearbeitungszeit im Bewilligungszeitraum,
  3. eine unentgeltliche oder gering vergütete berufspraktische Tätigkeit mit mindestens 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche, soweit sie in der Studienordnung vorgeschrieben ist und mindestens drei Monate dauert,
  4. die Betreuung von mindestens einem minderjährigen Kind,
    a) wenn man allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt,
    b) wenn man mit Dritten für dessen Pflege und Erziehung sorgt, oder die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt für mindestens ein minderjähriges Kind,
  5. wenn man alleine für die Pflege eines kranken, genesenden oder behinderten Menschen sorgt oder diesem Unterhalt leistet,
  6. die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung für kranke, genesende und behinderte Menschen oder von einer Krankheit/Behinderung bedrohte Menschen,
  7. Schwangerschaft ab der 12. Woche,
  8. finanzielle Gründe; wenn nach Abzug der Fixkosten (geregelt in Abs. 3, Nr. 4 und Nr. 5) maximal 55% des Grundbedarfs (Abs. 3, Nr.1-3) verbleiben,
  9. Kosten, die im Berechnungszeitraum angefallen sind für medizinische oder psychologische Versorgung, die nicht durch eine Krankenversicherung getragen werden
  10. oder im Einzelfall sonstige, vergleichbare Härten.

Was ist mit neuen bzw. künftigen Studierenden?
Studierende, die sich neu an der Universität immatrikulieren wollen, können ebenfalls einen Antrag stellen. Wichtig zu betonen ist, dass vor der Beurteilung durch die Ausfallfond-Kommission keine Zusicherung einer Unterstützung erfolgen kann.

Ist es möglich eine sofortige Unterstützung zu bekommen?
Sollte ein akuter Bedarf an Unterstützung vorhanden sein, kann auf das Darlehen des AStA (www.asta-hannover.de/darlehen) verwiesen werden. Dieser ermöglich die einmalige Aufnahme eines zinslosen Darlehens über 450€. Allerdings muss auch hier angemerkt werden, dass die definitive Zusage über eine finanzielle Unterstützung aus dem Ausfallfond erst durch die entsprechende Kommission erfolgt.

Was wird für den Antrag benötigt? Welche Angaben und Dokumente sind nötig?
Für den Antrag sind eine (vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung (bzw. bei Studienbewerberinnen eine Absichtserklärung zum Studium und dann die Nachreichung der Immatrikulationsbescheinigung) nötig.
Zudem müssen sämtliche Angaben des Antrags nachgewiesen werden. Dazu zählt insbesondere die geltend gemachte(n) Härte(n). Zudem muss jede antragstellende Person Vermögen, Einkommen und ihren monatlichen Bedarf angeben.

Wo kann man den Antrag stellen?
Du kannst deinen Antrag auf www.staff.asta-hannover.de stellen.

Gibt es eine Frist?
Der Antrag auf einen Zuschuss zum Semesterticket-Beitrag muss spätestens bis zum Ende der Rückmeldefrist für Studierende, die sich zurückmelden, oder spätestens bis sechs Wochen nach der Immatrikulation für Studierende, die sich immatrikulieren, vollständig eingegangen sein.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Wo können Studierende ihre Fragen stellen?
Grundsätzliche Fragen können im Servicebüro in der Hauptmensa gestellt werden. Oder per Email an semesterticket [at] asta-hannover.de

Wie wird über den Fond entschieden?
Über die Zuteilung aus dem Semesterticketausfallfond entscheidet eine Kommission aus Vertreter_innen der Verfassten Studierendenschaft. Diese erhalten die Anträge anonymisiert und entscheiden anhand der Anträge. Dabei werden für die angegebenen Härten Punkte vergeben, aus denen sich die Unterstützungssumme im Einzelfall berechnet.

Welchen Zuschuss erhält der_die Studierende konkret?
Die Summe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine volständige Erstattung ist möglich, aber kann nicht zugesagt werden. Die endgültige Summe hängt sowohl vom persönlichen Fall (Härtefall, Einkommen, Vermögen), als auch von der Anzahl der angenommenen Anträge ab.

Wie lange dauert das Verfahren?
Das Bearbeiten der Anträge kann bis zu einem Semester dauern. D.h. den Zuschuss, den ihr für das Wintersemester mit Frist bis zur Rückmeldung fürs Sommersemester (15.02.) beantragt, versuchen wir bis zur Rückmeldefrist des Wintersemesters zu bearbeiten (15.07.), damit ihr den Zuschuss zur Bezahlung des neuen Semesters benutzen könnt. Je nach Anzahl der Anträge kann da saber auch mal länger dauern.