Verhandlung über ethnische Diskriminierung bei der Einlasspraxis von Diskotheken in Hannover
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
Am Dienstag, den 12. Februar 2013 wird der Fall eines Klägers verhandelt, in dem dieser sich einer rassistischen Diskriminierung ausgesetzt sah, da er aufgrund seiner Herkunft vor einer Discothek vom Sicherheitspersonal abgewiesen wurde.
Der AStA ruft zur Teilnahme als ZuschauerIn am Prozess auf, um dem Betroffenen solidarisch zur Seite zu stehen. Der Fall ist besonders interessant, da der Kreis derjenigen, denen ebenso aufgrund ihrer ethnischen Herkunft der Zugang zu Discotheken verweigert wird, weitaus größer ist als die klagende Person selbst.
Die Verhandlung findet am 12. Februar 2013 um 11.30 Uhr im Amtsgericht Hannover in Raum 2201 statt.
Zum Hintergrund:
Auch in Hannover sind Jugendliche, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, immer wieder mit Tatsachen konfrontiert, dass ihnen der Einlass bei Diskotheken in Hannover verweigert wird. Zeitgleich werden jedoch ‚weiße’ Jugendliche ohne Probleme eingelassen. Dies deutet darauf hin, dass diese Jugendlichen aufgrund ihrer ethnischen Zuschreibung diskriminiert werden. Das Phänomen ist in vielen deutschen Städten bekannt. Aufgrund der extremen Häufigkeit in Hannover hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die mehrere Klagen gegen Diskotheken (Agostea, Dax Bierbörse, Osho, Phönix Club) in Hannover vorbereitet und einleitet. Zu den Akteuren gehören sowohl der Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG), als auch der AStA der Universität Hannover und verschiedene Jugendverbände.
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