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Was hat es mit der Musterprüfungsordnung eigentlich auf sich, und wie betrifft sie mich in meinem Studium?

Die Musterprüfungsordnung ist, wenn sie erlassen wird, für alle in Zukunft erlassenen Prüfungsordnungen verpflichtend. Das heißt, dass durch sie Rahmenbedingungen gesetzt werden. Für einige von euch Studierenden wird es also gar keine Auswirkungen mehr haben. Gerade aber für diejenigen, die einem weiterführenden Studiengang, etwa im Master machen wollen, wird sie dann vermutlich gelten. Und natürlich auch für alle Erstsemester, die unter einer neuen Prüfungsordnung anfangen.

Der derzeitige, durch die AG Prüfung erarbeitete Entwurf enthält viele Punkte, die für zukünftige Prüfungsordnungen Verbesserungen bedeuten. zB drei Prüfungsversuche und eine mündliche Ergänzungsprüfung pro Klausur, Rücktritt durch Nichterscheinen und keine Zwangsanmeldung zur Wiederholungsprüfung.

Worum es am 18. Juni 2014 also nicht geht ist die Musterprüfungsordnung zu verhindern, sondern den Änderungsvorschlag durch die Studiendekan_innen abzuwehren. Der schwerwiegenste Änderungswunsch ist hierbei die Entfernung des Rücktritts durch Nichterscheinen.

Wenn die Musterprüfungsordnung in ihrer jetztigen Form beschlossen würde, wäre dies eine massive Erleichterung und Rückendeckung, wenn es um neue Prüfungsordnungen geht. Die studentischen Vertreter_innen in den Fakultätsräten hätten dann einen Standart hinter den nicht zurückgefallen werden dürfte. Sie müssten somit nicht mehr Kleinkriege um jeden einzelnen Punkt führen.