BAföG – Änderungen 01. August 2016
Mit dem 01. August gab es ein paar Änderungen beim BAföG. Diese sind folgend kurz zusammengefasst (english version below) :
Mehr BAföG
Endlich ist es soweit! Durch die höheren Bedarfssätze steigt auch der BAföG-Höchstsatz. Dieser wird für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, bei 649 Euro liegen. Studierende mit Kindern erhalten zusätzlich 130€ je Kind. Die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden auf 86€ (71€KV und 15€PV) erhöht.
Höhere Vermögenfreibeträge
Der Vermögenfreibetrag für Studierende lag bisher bei 5200€. Das ändert sich zum WiSe 2016/17, dann ist ein Vermögen bis zu 7500€ anrechnungsfrei. Für Ehe/ Lebenspartner_innen und Kinder erhöht sich dieser Freibetrag um je 2100€.
Höhere Einkommensfreibeträge
In Zukunft können Studierende monatlich bis zu 450€ verdienen, ohne, dass Kürzungen des BAföG drohen. Für jedes Kind werden zusätzlich 520€ von der Anrechnung freigestellt und für Ehe-/ Lebenspartner_innen 570€. Der Freibetrag für (Halb-) Waisenrente wird auf 130€ angehoben.
Änderungen für internationale Studierende
Internationale Studierende, die unter bestimmten Voraussertzungen BAföG (§60 Aufenthaltsgesetz) erhalten, mussten bisher einen Aufenthalt von mindestens 4 Jahren nachweisen. Diese Dauer wird auf 15 Monate verkürzt.
Bei Fragen wendet euch an unsere BAföG und Sozialberatung: BAföG und Sozialberatung
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There are a few changes for BAföG:
- for international students: you need a valid evidence of residence for 15 months, not for 4 years
- higher maximum rate: 649€; 130€ per child; more support for insurance
- higher allowance of capital : 7500€
- higher allowance of income: 450€
If there are any questions, ask our consultation: BAföG und Sozialberatung