PM: Soforthilfe und Nichtsemester jetzt – KMK beim Wort nehmen!
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“Nichtsemester”: Studierende und Lehrende dürfen nicht verpflichtet werden, an einem digitalen Regelbetrieb teilzunehmen
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Langzeitstudiengebühren aussetzen und anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrags
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Studienfonds mit Soforthilfemaßnahmen für Studierende in finanzieller oder sozialer Notlage
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Aussetzung der Finanzierungsnachweise für internationale Studierende
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stellen alle Statusgruppen an den Universitäten vor enorme Herausforderungen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 03.04.2020 bekannt gegeben, dass es definitiv ein Sommersemester 2020 geben wird, wenn auch ein „ungewöhnliches“. Der Versuch der Ermöglichung eines universitären Betriebs ist grundsätzlich notwendig und die bereits unternommenen Anstrengungen wertschätzen wir. Nun ist es wichtig, dass diese Ausnahmesituation auch durch verbindliche Regelungen auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der jeweiligen Standorte gestaltet wird. Hierzu zählt eine klare Übereinkunft zum provisorischen und freiwilligen Charakter des transformierten Lehrangebots und eine umfassende soziale Antwort auf die Unwägbarkeiten der gegebenen Lage, die wir im Folgenden (unter Verweis auf bestehende Initiativen) weiter ausführen.
Sämtliche Modelle, die nun vielerorts förmlich aus dem Nichts geschaffen werden, sind wenig erprobt und Studierende und Lehrende sind nicht an diese völlig anders vermittelte Form der Lehre gewöhnt, was an vielen Stellen zu chaotischen Zuständen führen wird. Hinzu kommt, dass digitale Angebote in einigen Bereichen überhaupt nicht praktiziert werden können. Es kann in dieser Situation keine Fiktion eines digitalen Normalbetriebs geben, denn während versucht wird, die Universität als normierende Instanz aufrecht zu erhalten, gerät ihre pädagogische und soziale Funktion in den Hintergrund.
Deswegen betont Katrin Ramírez, Referentin für Hochschulpolitik außen beim AStA der LUH: „Es ist zu begrüßen, dass die KMK festgestellt hat, dass Studierenden keine Nachteile entstehen dürfen. Die Länder und Universitäten müssen dem nun aber auch entsprechen. Auf Landesebene müssen die Langzeitstudiengebühren ausgesetzt und lokal über eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrags verhandelt werden, beispielsweise bei den Anteilen der StuWerke“.
Nils Heidenreich, Referent für Presse und Öffentlichkeit, ergänzt: „Niemand darf gezwungen werden, an diesem groß angelegten Selbstversuch teilzunehmen! Es muss aber auch gewährleistet sein, dass Prüfungsleistungen weitestgehend ermöglicht werden. Das ist kein Widerspruch und für Studierende und Lehrende in dieser Situation der fairste Weg. Der Nachteilsausgleich muss zum Normalfall werden“.
Konkret sollte landesweit verankert werden, dass dieses Semester in keinem Fall auf die Studienzeit angerechnet und somit als ein „Nichtsemester“ gewertet wird, wie es in einem offenen Brief aus Forschung und Lehre bereits gefordert wird[1]. Hierbei geht es insbesondere um Regelungen der Finanzierung, wie Stipendien oder Studienkredite, sowie der Krankenkassen und des Kindergelds. Dies schließt aber keineswegs die prinzipielle Ermöglichung von Studien- und Prüfungsleistungen aus, wobei wesentlich mehr Flexibilität von universitären Institutionen, wie den jeweiligen Instituten und Prüfungsämtern gefordert ist, als von den Studierenden. Wir empfehlen ausdrücklich die Anregungen des offenen Briefs aus Forschung und Lehre, sowie den ausführlichen studentischen Forderungskatalog zum „Solidarsemester“[2].
Die prekäre Lage vieler Studierender, deren Einkommen weggebrochen ist, die Angehörige pflegen, Kinder erziehen oder sich in der Pandemiebekämpfung engagieren, muss nun mehr denn je anerkannt werden, indem schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglicht wird. Hierfür muss ein Bund-Länder-Studienfonds ausgelegt werden, wie bereits vom Deutschen Studentenwerk gefordert[3] und von einer Petition des Landes-Asten-Treffens NRW ausformuliert[4].
Besonders schwierig zeigt sich auch die Lage vieler internationaler Studierender, die im Zuge der momentanen Situation den ohnehin benachteiligenden und widersprüchlichen Regelungen zu Finanzierungsnachweisen nicht nachkommen können. „Die lokalen Ausländerbehörden müssen diese Regelungen unverzüglich und auf unbestimmte Zeit aussetzen!“, fordert Vedat Üner, Referent für Internationales und fügt an: „Zudem muss der Studienfonds so eingerichtet werden, dass internationale Studierende nicht, wie von anderen Transferleistungen oder vom Bafög, ausgeschlossen werden.“
Es gilt nun, Klarheit zu schaffen und die vielfach beschworene Solidarität auch einzulösen, indem die grundsätzlichen Bedenken und Sorgen gegenüber der sich ständig verändernden Situation ausgeräumt werden.