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PM: „SOFORT“HILFE – ZU SPÄT, ZU GERING, ZU WENIG!

PRESSEMITTEILUNG: „SOFORT“HILFE: ZU SPÄT, ZU GERING, ZU WENIG!

Am 15. Juni 2020, erst knapp drei Monate nach Beginn der Einschränkungen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Studierenden-Soforthilfe den Startschuss gegeben. Obwohl bundesweit Studierende auf die Straße gegangen sind, hat das BMBF an seiner Linie festgehalten: einer Überbrückungshilfe, die nur den Wenigsten hilft und mehr Symbol als echte Hilfe ist. Studierende können bis zu 500€ für insgesamt drei Monate beantragen. Bei voller Auszahlung könnte lediglich 66 000 Studierenden geholfen werden, denn der Topf ist mit 100 Millionen Euro gefüllt. Bei der Antragstellung, die über ein Online Portal laufen sollen, sei laut BMBF ein Kontoauszug relevant. Wer also grade die letzten Ersparnisse der Eltern überwiesen bekommen hat, hat keine Chance auf eine Förderung, die ohnehin viel zu spät kommt. Viele Studierende mussten sich längst andere finanzielle Unterstützungen suchen. Dazu kommt, dass die Mieten und Lebensunterhaltskosten in den meisten Großstädten durch 500€ nur knapp oder gar nicht bezahlt werden können.

„Eine Soforthilfe muss für alle Studierenden, unabhängig vom Kontostand, ermöglicht werden“, verdeutlicht Antonia Otte, Referentin für Soziales des AStA der Leibniz Universität Hannover. „In den letzten Wochen haben wir über 300 Mails von Studierenden bekommen, die Existenzängste haben, weil Jobs, Ersparnisse und familiäre Unterstützung durch die Pandemie weggefallen sind“. Befragungen haben zum Beispiel ergeben, dass mindestens 2/3 der Studierenden ihren Job im Zuge der Pandemie verloren haben. „Aktuell stehen auch die Zahlungen des Semesterbeitrags an, weshalb viele Studierende versucht haben, ihr Geld zu sparen“ ergänzt Kimberly Haarstik, Pressereferentin des AStAs, „wer die 439,79€ für den Semesterbeitrag noch auf dem Konto hat, wenn er oder sie die Überbrückungshilfe beantragen will, hat ein Anrecht auf 60,21€“. Der AStA fordert daher gemeinsam mit vielen anderen Studierendenvertretungen eine echte und deutlich höhere Hilfe für alle Studierenden – unabhängig vom Kontostand.

Neben der enttäuschenden „Soforthilfe“ warten Studierende weiterhin vergeblich auf das sogenannte „Nicht-Semester“. Dabei wird das Semester nicht auf das Studienguthaben gerechnet, sodass BAföG-Zahlungen und Stipendien nicht ausbleiben und Langzeitstudiengebühren weiter in die Ferne rücken. Unter dem Titel „Das Sommersemester 2020 muss ein Nicht-Semester werden“ veröffentlichten einzelne Hochschullehrenden zu Beginn der Einschränkungen einen offenen Brief, der fast 16 000 mal unterschrieben wurde. Wir stellen uns weiterhin hinter diese Forderung und beteiligen uns aktiv am bundesweiten Bündnis „Solidarsemester“, das für den 20. Juni zu einer Demonstration in Berlin aufruft.

Die Überbrückungshilfe könnt ihr trotzdem hier beantragen.