Wie stelle ich einen Finanzantrag beim AStA?

Dieser Leitfaden regelt Punkte, die es bereits bei der Antragsstellung zu beachten gilt. Ziel dabei soll es sein die Anträge schneller bearbeiten zu können, da häufig gestellte Rückfragen bereits eine Antwort finden. Dieser Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beachtung der hier aufgeführten Punkte ist keine Gewährleistung für die Bewilligung des Antrages. Für Nachfragen stehen die Finanz-/Kassenreferent*innen zur Verfügung.

1. Grundsätzliches

Grundsätzlich können alle Studierenden sowie jede Gruppe der Universität Hannover einen Finanzantrag beim AStA stellen. Weiterhin können außeruniversitäre Gruppen und Personen Anträge stellen, sofern diese im Zusammenhang mit den Aufgaben oder Interessen des AStA bzw. den Studierenden stehen. Finanzanträge müssen vor Veranstaltung gestellt sein und können nicht im Nachgang eingereicht werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der AStA keine Spenden vergeben kann. Prinzipiell übernimmt der AStA keine Kosten für alkoholische Getränke oder ähnliches. Auch werden keine Abrechnungen für Mitglieder des Vereins/der Gruppe (z.B. für DJ-Tätigkeiten etc.) akzeptiert. Sind für eine Veranstaltung kommerzielle Sponsoren beteiligt, gibt es in der Regel keine Finanzierung durch den AStA. Der AStA entscheidet von Fall zu Fall über Teilbewilligungen, Vollbewilligungen oder Ablehnung im nicht öffentlichen Teil der AStA-Sitzung.

2. Form des Antrags

Der Finanzantrag bedarf zwingend einer Schriftform. Die antragsstellende Person sollte den Antrag persönlich unterschreiben. Es ist eine Kontaktadresse (Mail etc.) anzugeben, an welche die Benachrichtigung des Entscheides gehen soll. Gegebenenfalls ist eine Bankverbindung anzugeben.

3. Notwendige Inhalte des Antrages

Im Finanzantrag muss klar erläutert werden, welche Ziele die Veranstaltung verfolgt und welche Inhalte vermittelt werden sollen, so wie die aus dem ersten Punkt hervorgehenden Bedingungen. Hierfür ist eine möglichst genaue Kostenaufstellung erforderlich. Soll eine Veranstaltung unterstützt werden, ist Ort, Datum und Uhrzeit anzuführen. Werden Referent*innen eingeladen, sollte es eine kurze Darstellung geben, welches Thema von diesen behandelt wird. Weitere (auch nur angefragte) Institutionen zur Unterstützung des Antragsgegenstandes sind bekannt zu geben. Die Gruppe, die den Antrag stellt muss ihrerseits eine kurze Beschreibung ihres Tätigkeitsfeldes bzw. ihres Selbstverständnisses anführen, sofern die Gruppe dem AStA nicht bekannt ist. Wird bei einer Veranstaltung Eintrittsgeld genommen, so ist dies dem AStA bekannt zu geben.

4. Werbung

Grundsätzlich sind alle Werbeträger (Plakate, Flyer, Homepage usw.) dem AStA bekannt und zugänglich zu machen. Bei Bewilligung des Antrages ist das AStA-Logo auf Flyern und Plakaten die zur Bewerbung der Veranstaltung dienen aufzuführen (sollten keine Logos etc. abgebildet werden muss selbstverständlich auch das Logo des AStA nicht erscheinen). Dem AStA sind eine Kurzbeschreibung der Veranstaltung, sowie ein Web-fähiges Bild (des Plakates) zukommen zu lassen um die Veranstaltung über die „AStA-Kanäle“ zu bewerben. Bei Veranstaltungen, die über Facebook beworben werden ist der AStA als Mitveranstalter hinzuzufügen. Die Werbematerialien dürfen keine sexistischen, rassistischen, antisemitische oder sonstigen diskriminierenden Inhalten oder Anspielungen enthalten. Der AStA behält sich das Recht auf Feststellung von diskriminierenden Inhalten vor.

5. Antragsbearbeitungsvorgang

Der AStA tagt in der Regel jeden Freitag ab 12:00 Uhr im Sitzungszimmer unserer Räumlichkeiten im Theodor-Lessing-Haus hinter dem Hauptgebäude der Uni. Dort werden alle Finanzanträge behandelt. Im Idealfall schaltet Ihr euch online in unsere Sitzung dazu und stellt euren Antrag persönlich vor, sodass eventuelle Rückfragen direkt besprochen werden können oder kommt einfach vorbei. Auch steht das Kassen- und Finanzreferat bereits vor der Antragsstellung gerne beratend zur Verfügung.

Nach Beschluss wird die antragsstellende Person oder Gruppe innerhalb einer Woche kontaktiert. Eventuell werden zudem weitere Auflagen bekannt gegeben und erläutert. Sollte euch dies zu lange vorkommen, fragt gerne nach, wie es um euren Antrag steht.