Teil 1: Zur politischen ?konomie des b?rgerlichen Wissenschaftsbetriebs
Montag, 04.12.2023, 19 Uhr
Elchkeller, Schneiderberg 50 (neben der Hauptmensa)
Wer an der Uni studiert oder lehrt, sollte sich nicht nur ?ber die eigenen pers?nlichen Interessen an ihr und in ihr im klaren sein, sondern auch auf die Zwecke reflektieren, die der Staat verfolgt, wenn er Universit?ten einrichtet, finanziert und ausstattet sowie gesetzlich reguliert. Er bestimmt die Aufgaben und Ziele sowie die materiellen Bedingungen des Wissenschaftsbetriebs und unterwirft dessen Funktionen seiner je aktuellen Staatsr?son. Die schlie?t im Kapitalismus bekanntlich die permanente Steigerung des Wirtschaftswachstums als notwendiges Erfordernis f?r eine gedeihliche Entwicklung der Gesellschaft wie der Staatsmacht selber ein. Diesem Imperativ folgt daher auch jede besondere Spielart von Bildungs- und Wissenschaftspolitik, die von den wechselnden Regierungen ins Werk gesetzt wird. Dieser erste Vortrag von dreien (s.u.) erkl?rt die Funktionen des wissenschaftlichen Forschungsbetriebs f?r Kapital und Staat und erl?utert, warum die Einzelkapitale, die die gesellschaftlichen Hauptnutzer der Resultate der Wissenschaft sind, sie dennoch
auf gesellschaftlichem Ma?stab nicht selbst organisieren k?nnen. Warum muss der Staat, als von der ?konomischen Sph?re getrennte, politische Gewalt,
einen ?ffentlichen Wissenschaftsbetrieb betreiben? Wie bewirkt er, dass verl?sslich in seiner Gesellschaft geforscht und entwickelt wird, so dass stets neue, immer
produktivere Produktionstechnik zur Verf?gung steht, mit der das nationale Gesamtkapital seine Akkumulation beschleunigen kann? Welche Rolle spielen dabei
die grundgesetzliche Garantie der Freiheit der Wissenschaft sowie das Patentrecht? Welche gesellschaftlichen Interessengegens?tze ergeben sich aus der Art, wie der
Forschungsbetrieb organisiert wird?
Teil 2: Zur gesellschaftlichen Funktion der Studenten
Montag, 11.12.2023, 19 Uhr
Elchkeller, Schneiderberg 50 (neben der Hauptmensa)
Wenn Studenten gegen die Unterfinanzierung der Unis, schlechte Studienbedingungen, geringe BAF?G-S?tze etc. protestieren, argumentieren einige von ihnen ? zum Gl?ck nicht alle ? damit, dass es sich bei ihnen um die k?nftigen Leistungstr?ger der Nation handelt, um hochqualifizierte Arbeitskr?fte, auf die die deutsche Wirtschaft und die staatliche B?rokratie jederzeit angewiesen sind. Es k?nne doch nicht im Interesse der Politik sein, diese ?Humanressource? stiefm?tterlich zu behandeln oder ihre bestm?gliche Entwicklung zu behindern. Damit wird unterstellt, es gebe ein gemeinsames, kongruentes Interesse von Staat und Studenten. W?hrend jeder einzelne der Studierenden ein Interesse an m?glichster Erleichterung seiner Ausbildung hat, zielt der Staat jedoch darauf ab, bestimmte Mengen an spezifisch qualifizierter Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zuzuf?hren, und dabei ist es ihm gleichg?ltig, ob Harry oder Hermione zu den Absolventen mit Lizenz zur Berufsaus?bung geh?ren. Zum ?Humankapital? der Nation geh?ren nur diejenigen, die tats?chlich als Arbeitskr?fte fungieren, alle ?berfl?ssigen sind Kostenfaktoren f?r Staat und Gesellschaft, in deren Ausbildung zu investieren sich nicht lohnt. Der Staat organisiert daher auch nicht ?Bildung f?r alle? an seinen Schulen und Hochschulen sondern die Konkurrenz der Sch?ler und Studenten um den Erwerb von Arbeitslizenzen, und er betreibt deren Selektion mit einem mehrgliedrigen Schulsystem, mit Noten, Zeugnissen, Zertifikaten und akademischen Graden.
Das Partikularinteresse der einzelnen Studenten an guter Ausbildung und das Staatsinteresse an der Befriedigung des Bedarfs von Wirtschaft und Verwaltung an gen?gendem, spezifisch qualifiziertem Arbeiternachwuchs divergieren also generell und stehen im Einzelfall gegen einander. In jedem Fall betrachtet die herrschende
Politik die Gesamtheit der Bev?lkerung vom Standpunkt der Staatsr?son und behandelt sie als Menschenmaterial, das es effizient einzusetzen gilt f?r den Erfolg der eigenen Nation in der Weltmarktkonkurrenz.
Teil 3: Wissenschaftlicher Pluralismus, die Freiheit der Lehre und ihre Einschr?nkungen
Montag, 18.12.2023, 19 Uhr
Elchkeller, Schneiderberg 50 (neben der Hauptmensa)
In den Naturwissenschaften gilt der strenge Begriff der Wissenschaft praktisch. Diese finden Naturgesetze, die die beobachtbaren Ph?nomene mit strenger Allgemeinheit und Notwendigkeit regulieren und die sich widerspruchsfrei in ein System des Wissens einf?gen. Die Ingenieurwissenschaften beweisen durch ihre technologische Forschung handgreiflich, dass man auf Basis der theoretischen Einsichten in die Naturgesetze und mittels der Herstellung spezifischer Randbedingungen f?r die Bet?tigung von Naturkr?ften Produktionsmittel bauen kann, mit denen man planm??ig Naturkr?fte auf Arbeitsgegenst?nde wirken lassen und automatisiert identische Massenfabrikate erzeugen kann. Die Geltung des klassischen, objektiven Wahrheitsbegriffes, die
?bereinstimmung des Denkens mit seinem Gegenstand oder dass das Denken schlichtweg ?stimmt?, wird hier tagt?glich vorgef?hrt. In den Geistes- und Sozialwissenschaften haben sich dagegen subjektivistische und relativistische Begriffe von ?Erkenntnis? durchgesetzt, die sich mit dem blo?en F?rwahrhalten zufrieden geben: Was wahr sei, sei erstens abh?ngig von der Stellung
des Subjekts zur Sache, zweitens ein historisch zuf?lliger Konsens einer Mehrheit, der jeweils Minderheiten mit abweichenden Meinungen gegen?berstehen, drittens stets ver?nderlich und also gar nicht objektiv bestimmbar. Dass die vielen subjektiven ?Perspektiven? auf die Dinge oft im Widerspruch zueinander stehen und unvereinbare Begriffe der Sache hervorbringen, st?rt diese GeWis und SoWis nicht. Ihre wechselseitige Kritik richten sie statt auf die Stimmigkeit der Begriffsbestimmungen auf die Frage, ob die gew?hlte ?Methode? eingehalten wurde. Statt Wahrheit gen?gt Folgerichtigkeit, statt Objektivit?t der Erkenntnis die Plausibilit?t der Pr?sentation, die ihrerseits abh?ngt von dem zuf?lligen bias des Rezipienten der Theorie. Den Mangel
an verbindlicher Erkenntnis verfabeln sie zur ad?quaten Realisation der Freiheit des Geistes, wie sie der b?rgerlichen Demokratie gut zu Gesicht stehe. Wer am objektiven Wahrheitsbegriff festh?lt, seine Kritik der kapitalistischen Gesellschaft als wissenschaftlich begr?ndet vortr?gt, daraus gewisse politische Konsequenzen zieht und die b?rgerlichen Theorien als Ideologien bek?mpft, wird von den demokratischen Pluralisten im Wissenschaftsbetrieb ausgegrenzt. Gerade weil sie auf der Denknotwendigkeit ihrer Gesellschaftskritik beharren, gelten Marxisten als
Feinde der Demokratie. F?r den Staat h?rt hier der Spa? auf, und er legt fest, unter welchen Bedingungen er ihnen die Lehrbefugnis entzieht und Berufsverbote ausspricht