BAföG- und Sozialberatung

Inhaltsverzeichnis

     Herzlich Willkommen bei der BAföG- und Sozialberatung des AStA der Uni Hannover! Wir sind Studierende unterschiedlicher Fachrichtungen und Semester, die euch gerne bei den alltäglichen Belangen des studentischen Lebens unterstützen. Ob es nun ums Wohnen, ums Geld oder um die Studienorganisation geht, wir stehen Euch mit unserem besten Wissen zur Seite und helfen euch, die richtigen Anlaufstellen zu finden und euer Thema mit Zuversicht anzugehen.

    Wir stehen selbst noch mitten in der Ausbildung und sind keine Experten, d.h. unsere Auskünfte basieren auch nur auf unseren Erfahrungen und sind keinesfalls rechtlich geprüft oder verbindlich, aber wir beschäftigen uns eingehend mit Eurer individuellen Situation, damit Ihr Euer Leben während der Ausbildung gut gestalten könnt.

    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten mit ein wenig Aufwand die studentischen Lebensumstände besser zu gestalten und Veränderungen herbeizuführen. Es lohnt sich also Informationen einzuholen, Anträge zu stellen und zweimal nachzufragen. Wir sind bei allen Schritten für Euch da und gerne mit dabei!

    Kontakt

    • Ihr erreicht uns unter bafoeg@asta-hannover.de. Wir antworten mehrmals die Woche auf Eure Mails und machen auf Wunsch auch gerne persönliche oder telefonische Gesprächstermine aus. Am besten schildert Ihr zu Beginn ausführlich Problematik und Fragestellung, damit wir individuell auf Euch eingehen können.
    • In unseren Sprechzeiten sind wir auch ohne Termin im Büro des AStA erreichbar.

    FAQ’s

    Beispiele für Informationen und Fragen, für die Ihr zu uns kommen könnt:

    Kann man die Förderungshöchstdauer verlängern? Wie erwirke ich eine Weiterförderung?

    Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Liegen triftige Gründe vor, kann BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus empfangen werden.

    Was ist ein Leistungsnachweis? Was muss ich beim Leistungsnachweis beachten? Was sind stichhaltige Gründe für einen verspäteten Nachweis? 

    Den Leistungsnachweis muss erbringen, wer eine Förderung nach dem BAföG erhält, um weiter gefördert zu werden. Er muss normalerweise spätestens zum Beginn des fünften Fachsemesters vorgelegt werden. Sollte man jedoch triftige Gründe vorweisen können, ist es möglich den Nachweis aufzuschieben.

    Habe ich BAföG-Anspruch?

    Ob und wie hoch ein BAföG-Satz ausfällt, wird nach gesetzlich geregelten Vorgaben berechnet. D.h. unter den richtigen Voraussetzungen (Elterneinkommen, eigenes Vermögen, etc.) kann ein Anspruch auf Förderung nach dem BAfö-Gesetz sogar juristisch geltend gemacht werden. Vorab lässt sich der mögliche Satz schon mal (ohne Gewähr) beim Anspruchscheck prüfen und auch berechnen.

    Was kann ich tun, wenn ich keinen BAföG-Anspruch habe?

    Es existieren anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten, siehe hierzu weiter unten im Abschnitt Finanzierungsmöglichkeiten.

    Wir sind schwanger und das Kind soll in der Vorlesungszeit kommen. Können wir das Semester aussetzen? Was passiert dann mit unserem BAföG-Anspruch beim Studieren mit Kind? Welche anderen Unterstützungsmöglichkeiten habe ich?

    (Werdende) Eltern in der Studienzeit profitieren von zahlreichen privilegierenden Konditionen während und nach der Schwangerschaft. Beispielsweise verlängert sich die BAföG-Förderungshöchstdauer, Stipendien leisten länger Unterstützung und es gibt eine Ausnahme von den Langzeitstudiengebühren. Mit Kind an der Seite lassen sich Härtefallanträge begründen und auch bei Mitarbeitenden und Dozierenden erreichen Eltern mehr Kulanz.

    Was muss ich hinsichtlich der Rückzahlung meines BAföG-Darlehens beachten? Was ist der 77-Raten-Erlass? Was ist, wenn ich finanziell nicht in der Lage bin die monatliche Rate zu zahlen?

    In der Regel muss die Hälfte der gezahlten BAföG-Förderung zurückgezahlt werden maximal jedoch10.010 €. Sollte es finanziell nicht möglich sein eine Rate zu zahlen kann man einen Antrag auf Freistellung oder Stundung stellen. Wenn man bei der Darlehensrückzahlung allen Pflichten nachgekommen ist, kann die Restschuld nach 77 Raten erlassen werden.

    Finanzierungsmöglichkeiten

    • BAföG: Beim BAföG handelt es sich um das Bundesausbildungsförderungsgesetz, aus dem sich eine monatliche Förderung z.B. für finanziell schlechter gestellte Studierende ergibt.
    • AuslandsBAföG: BAföG gibt es auch für Auslandsaufenthalte, zum Beispiel im Rahmen einer Erasmus-Kooperation.
    • Jobs: Nebenjobs zum Studium gibt es in verschiedener Form. Werksstudenten bei Betrieben, studentische Hilfskräfte an der Universität, Mini-Jobs, Gelegenheitsjobs, nach Einsatz bezahlte oder saisonale Stellen. Bei der Suche helfen Aushänge am Schwarzen Brett oder auf Stud.IP, die städtischen Zeitungen, das Arbeitsamt oder Online-Portale.
    • Wohngeld: Das Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die  aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete erhalten können. Die meisten BAföG-Empfänger sind nicht Wohngeld berechtigt, Ausnahmen bilden bspw. Studierende mit Kind.
    • Studienkredit: Bei Studienkrediten handelt es sich um ein Kredit z.B. von der KfW, der über einen gewissen Zeitraum monatlich ausgezahlt wird, aber im Gegensatz zum BAföG komplett und mit Zinsen zurück gezahlt werden muss. 
    • Stipendien: Es gibt viele verschiedene Stipendien in Deutschland mit unterschiedlichen Konditionen, die sich nach den Zielen der stiftenden Organisationen richten. Das Geld wird meist Monatlich ausgezahlt und muss nicht zurück gezahlt werden, allerdings besteht kein Anspruch auf ein Stipendium.
    • „Wenn es eng wird“: Kleine finanzielle Entlastungen kann auch der AStA bieten. Beliebt ist vor allem das unkomplizierte Darlehen oder die Mensafreitische.

    Links zu weiterführenden Informationen

    • BAföG-Rechner: Hier könnt ihr mit wenigen Klicks herausfinden, ob Ihr überhaupt einen Anspruch habt und wie hoch dieser ungefähr ist. Darüber hinaus wird in zahlreichen Artikeln das BAföG-Gesetz verständlich aufbereitet und die entsprechenden Gesetzesabschnitte werden in diesen verlinkt.
    • BMBF: Die Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das für die länderübergreifenden BAföG-bezogenen Vorschriften und Gesetze verantwortlich ist, gibt einen Überblick über BAföG, häufig auftretende Fragen und aktuelle Änderungen. Ihr könnt hier natürlich auch das BAfö-Gesetz und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften finden. Außerdem bietet das BMBF eine BAföG-Hotline an. Hier könnt Ihr relativ anonym generelle Fragen zum BAföG stellen.
    • Das Bundesverwaltungsamt (BVA) kümmert sich um die Rückzahlung des BAföG-Darlehens. Auf der Website findet Ihr unter anderem gut aufbereitet und kurz zusammengefasst alle wichtigen Information zu den Themen Rückzahlung, Freistellung, Stundung und 77-Raten-Erlass.
    • Das Studentenwerk Hannover stellt eine große Sammlung an Informationen z.B. zur Wohnungssuche, studentischen Versicherungen, Studierenden mit Kind, Rechtsberatung, aber auch zu den verschiedenen Möglichkeiten der Studienfinanzierung zur Verfügung. Ausserdem findet Ihr hier das Kontaktformular der Sozialberatung des Studentenwerkes.
    • Stipendienlotse bietet eine große Datenbank an Stipendien und ermöglicht es euch, über verschiedene Filter für euch relevante Stipendien einzugrenzen. Habt Ihr hier ein Stipendium gefunden, dass für Euch in Frage kommt, findet Ihr hier auch eine Beschreibung, Modalitäten und eine Kontaktadresse an die ihr euch richten könnt.