Semesterticket Rückerstattung & Befreiung
Unser Semesterticket beruht auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet: Alle Studierenden zahlen den Beitrag solidarisch mit, wodurch das Ticket für die gesamte Studierendenschaft extrem günstig angeboten werden kann. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich nicht möglich, das Ticket einzeln abzubestellen.
Erstattungen für das Semesterticket können im Nachhinein nur in bestimmten, vertraglich fest geregelten Ausnahmefällen erfolgen.
Um den Prozess für euch so schnell und einfach wie möglich zu machen, läuft die Antragstellung für diese regulären Rückerstattungen ab sofort komplett digital über unser neues AStA-Portal!
Exmatrikulation:
Bei einer Exmatrikulation ist eine anteilige oder vollständige Erstattung möglich:
- Vollständige Erstattung: Wenn die Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn beantragt wird.
- Anteilige Erstattung: Bei Exmatrikulation im laufenden Semester. Es werden nur volle ungenutzte Kalendermonate erstattet.
Auslandsaufenthalt & Auslandssemester:
Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums für mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters im Ausland aufhalten, können befreit werden.
Praktikum & Promotion (außerhalb des Geltungsbereichs):
Wenn du dich zu Studienzwecken (z.B. für ein Praktikum oder zur Promotion) für mindestens drei Monate des Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs aufhältst
Urlaubssemester:
Studierende, die sich offiziell in einem Urlaubssemester befinden, sind von der Abnahmepflicht befreit.
Doppelimmatrikulation:
Bist du an zwei Hochschulen eingeschrieben, die beide eine Pflichtabnahme des Semestertickets haben? Dann kannst du an der Hochschule die Befreiung beantragen, die nicht deine Heimat Hochschule ist.
Schwerbehinderung:
Schwerbehinderte Studierende, die nach § 145 Abs. 1 SGB IX einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, können sich befreien lassen.
Damit dein Antrag bearbeitet werden kann, musst du die Nachweise fristgerecht im AStA-Portal hochladen:
- Reguläre Frist: Anträge und Nachweise müssen bis spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters eingereicht werden. (Beispiel: Bei Semesterbeginn am 01. Oktober endet die Frist am 30. November ).
- Ausnahme Schwerbehinderung: Die Frist beginnt mit Rechtskraft des die Schwerbehinderung feststellenden Bescheids.
- Ausnahme Visumsverzögerung (Ganzes Semester): Bei Ausfall über das komplette Semester hast du bis zu zwei Monate nach Ablauf des Semesters Zeit.