Informationen zu Finanzanträgen
Der AStA kann studentische Initiativen und Gruppen bei Veranstaltungen und Projekten finanziell fördern. Der Finanzantrag richtet sich an alle Studierenden der LUH, die eine Veranstaltung oder ein Projekt planen und dafür eine Förderung beantragen möchten.
Finanzanträge sind ein freiwilliges Angebot des AStA, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Über die Bewilligung entscheidet der AStA bzw. der Studentische Rat nach eigenem Ermessen.
Ansprechpartner: Finanzreferat, finanzen@asta-hannover.de
Sprechstunde: freitags, 10:00–12:00 Uhr
Ablauf
- Formular vollständig ausfüllen und vor Beginn der Veranstaltung per Mail an finanzen@asta-hannover.de senden
- Der Antrag wird geprüft und von AStA bzw. StuRa genehmigt
- Rückmeldung zur genehmigten Summe erfolgt zeitnah
- Nach der Veranstaltung: vollständige Verwendungsnachweise (Rechnungen, Quittungen, Belege) einreichen
- Erst danach erfolgt die Auszahlung als Erstattung – der AStA streckt keine Kosten vor
Wichtige Regeln
- Erstattungsprinzip: Auszahlungen erfolgen ausschließlich nach Durchführung der Veranstaltung und gegen vollständige Nachweise
- Haushaltsjahr: Bewilligte Mittel können nur im Haushaltsjahr ausgezahlt werden, in dem sie beantragt wurden (01.04.–31.03.). Stellt euren Antrag daher rechtzeitig; kurz vor Jahresende eingereichte Anträge können nicht garantiert mehr bearbeitet werden
- Wirtschaftlichkeit: Mittel müssen sparsam und zweckgemäß verwendet werden; der AStA kann Auszahlungen kürzen oder zurückfordern, wenn dies nicht der Fall ist
- Verwendungsnachweise: Bitte vollständig und gesammelt einreichen; einzeln oder unvollständig eingereichte Nachweise können nicht bearbeitet werden
- Honorare: Werden im Rahmen der Veranstaltung Honorare vergeben, ist der Honorarvertrag zwischen euch und der honorierten Person zu schließen und nicht mit dem AStA und nicht auf AStA-Vordruck. Üblich sind bis zu 150 € für Vortragende bzw. bis zu 200 € bei mehrstündigen Workshops. Reisekosten werden dadurch in der Regel nicht abgedeckt
Hinweis zur Mitteilungsverordnung (MV)
Der AStA ist gesetzlich verpflichtet, Zahlungen ab insgesamt 3.000 € pro Person und Kalenderjahr an das Finanzamt zu melden. Details dazu findest du in den Anlagen des Formulars.