Mensafreitische | AStA - Leibniz Universität Hannover

Mensafreitische

Niemand sollte sich aus finanziellen Gründen kein Essen leisten können. Deshalb vergeben AStA und Studierendenwerk Hannover sogenannte Mensafreitische an Studierende in einer besonderen finanziellen Notlage.

Wer kann das beantragen?

Antragsberechtigt sind alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der Leibniz Universität Hannover, die sich in einer nachgewiesenen finanziellen Notlage befinden. Es gibt zwei Varianten:

  • Monatsfreitische – für akute oder kurzfristige finanzielle Engpässe, jederzeit beantragbar
  • Halbjahresfreitische – für schwerwiegende, länger andauernde Notlagen und besondere Härtefälle

Ein Freitisch berechtigt zum unentgeltlichen bzw. subventionierten Bezug einer warmen Hauptmahlzeit in den Mensen des Studierendenwerks Hannover.

Wie beantrage ich das?

Über das AStA-Antragsformular, zusammen mit Nachweisen zu eurer Bedürftigkeit (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietvertrag).

  • Monatsfreitische: Antragstellung jederzeit möglich, Bewilligung in der Regel zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Halbjahresfreitische: Antragsfrist 31.10. für das Wintersemester, 30.04. für das Sommersemester

Über die Anträge entscheidet der Haushaltsausschuss anhand eurer nachgewiesenen Bedürftigkeit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – es handelt sich um eine freiwillige soziale Leistung der Studierendenschaft und des Studierendenwerks.

Die genauen Voraussetzungen, Fristen und das Antragsverfahren regelt die Ordnung für die Vergabe von Mensafreitischen – hier findet ihr auch alle weiteren Ordnungen der Studierendenschaft.