Semesterticketausfallfonds
Aus unserem Selbstverständnis einer solidarischen Studierendenschaft heraus soll niemand aufgrund einer unverschuldeten finanziellen Notlage vom Studium an der Leibniz Universität Hannover (LUH) ausgeschlossen werden.
Wenn dir die Zahlung des Semesterbeitrags eine besondere Härte bereitet, kannst du einen Zuschuss über den Semesterticketausfallfonds beantragen. Auf dieser Seite erfährst du, ob du antragsberechtigt bist und wie das Verfahren abläuft.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt bist du, wenn du folgende Kriterien erfüllst:
- Du bist ordentlich an der LUH immatrikuliert.
- Du bist nicht bereits von der Zahlungspflicht für das Semesterticket befreit (z.B. über einen regulären Rückerstattungsantrag).
- Du kannst eine besondere finanzielle Bedürftigkeit nachweisen.
- Du stellst den Antrag fristgerecht.
Antragsfristen:
- Für das Wintersemester: 31. Oktober
- Für das Sommersemester: 30. April