Semesterticketausfallfonds
Aus unserem Selbstverständnis einer solidarischen Studierendenschaft heraus soll niemand aufgrund einer finanziellen Notlage vom Studium an der Leibniz Universität Hannover (LUH) ausgeschlossen werden. Wenn dir die Zahlung des Semesterbeitrags eine besondere Härte bereitet, kannst du einen Zuschuss über den Semesterticketausfallfonds beantragen. Auf dieser Seite erfährst du, ob du antragsberechtigt bist und wie das Verfahren abläuft.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt bist du, wenn du folgende Kriterien erfüllst:
- Du bist ordentlich an der LUH immatrikuliert.
- Du bist nicht bereits von der Zahlungspflicht für das Semesterticket befreit (z. B. über einen regulären Rückerstattungsantrag).
- Du kannst eine besondere finanzielle Bedürftigkeit nachweisen.
- Du stellst den Antrag fristgerecht.
Antragsfristen
- Für das Wintersemester: 31. Oktober
- Für das Sommersemester: 30. April
Wie wird der Antrag gestellt?
- Formular für den Semesterticketausfallfonds ausfüllen
- Passende Nachweise anhängen
- An den AStA senden
Über die Anträge entscheidet der Haushaltsausschuss. Bei ausreichenden Mitteln wird der volle Deutschlandsemesterticket-Preis erstattet, reichen die Mittel nicht, wird der Zuschuss anteilig auf alle bewilligten Anträge verteilt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Studierendenschaft.
Die genauen Voraussetzungen, Fristen und das Antragsverfahren regelt die Ordnung des Semesterticketausfallfonds – hier findet ihr auch alle weiteren Ordnungen der Studierendenschaft.